Wappen Gemeindefarben Biberbach
Art. 1
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Juni 1979, II/1-M-10-1979, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Biberbach, Verwaltungsbezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein durch einen silbernen Wellenbalken geteilter Schild, oben in Gold ein aus der Schildesteilung wachsender schwarzer rotbewehrter Greif, unten von Blau auf Gold gerautet.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Biberbach festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb-Blau” genehmigt.