Wappen Gemeindefarben Kaltenleutgeben
Art. 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. November 1981, II/1-M-340-81, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Kaltenleutgeben, Verwaltungsbezirk Mödling, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem grünen Schild ein silberner, rot geränderter Schräg-rechts-Wellenbalken, der von einem silbernen drei Früchte tragenden Eichenzweig begleitet wird.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Kaltenleutgeben festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.