Wappen Gemeindefarben Palterndorf-Dobermannsdorf
Vorwort
Art. 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. April 1990, II/1-M-116/2-1990, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Palterndorf-Dobermannsdorf das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein schräglinks geteilter Schild, oben in Gold ein schwarzes silberumrandetes Tatzenkreuz, unten in Rot eine goldene Weintraube mit linksgestelltem Blatt”.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Palterndorf-Dobermannsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Rot” genehmigt.