LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Willendorf

Wappen Gemeindefarben Willendorf

In Kraft seit 09. Mai 1990
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 13. März 1990, II/1-M-387-1990, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, der Gemeinde Willendorf, Verwaltungsbezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In goldenem Schild unter grünem Schildhaupt mit drei aufrecht stehenden goldenen Föhrenzapfen ein in den gefluteten blauen Schildfuß eintauchendes schwarzes Wasserrad.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Willendorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.