LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Neudorf bei Staatz

Wappen Gemeindefarben Neudorf bei Staatz

In Kraft seit 25. April 1986
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Februar 1986, II/1-M-324-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der Marktgemeinde Neudorf bei Staatz, Verwaltungsbezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem von Rot auf Blau erniedrigt geteilten Schild oben ein goldener Schrägrechtsbalken, belegt mit einem schwarzen Marktrichterschwert.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Neudorf bei Staatz festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.