LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Ringelsdorf-Niederabsdorf

Wappen Gemeindefarben Ringelsdorf-Niederabsdorf

In Kraft seit 18. Januar 1986
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. November 1985, II/1-M-120/1-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf, Verwaltungsbezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein goldener Schild, unter einem von einem goldenen Querbalken durchzogenen roten Schildeshaupt drei aus einem roten Dreiberg wachsende, schwarze verschlungene Ringe, eins zu zwei gestellt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb-Rot” genehmigt.