LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Brand-Laaben

Wappen Gemeindefarben Brand-Laaben

In Kraft seit 25. Mai 1985
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. April 1985, II/1-M-394-1985, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Brand-Laaben, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem durch einen silbernen Balken schräglinks von Grün auf Rot geteilten Schild oben eine aus der Schildesteilung emporwachsende goldene Warte, unten ein goldener mit schwarzen Griffen versehener Glasbläserstab, überdeckt von einem goldenen Krug.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Brand-Laaben festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.