Wappen Gemeindefarben Furth bei Göttweig
Vorwort
Art. 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. Juni 1984, II/1-M-217/1-84, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, der Marktgemeinde Furth bei Göttweig, Verwaltungsbezirk Krems an der Donau, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein durch einen silbernen Schrägrechts-Wellenbalken geteilter Schild, das obere rote Feld belegt mit einem, über drei aus der Schildesteilung emporragenden grünen Spitzen, schwebenden goldenen Tatzenkreuz, das untere grüne Feld belegt mit einer goldenen Binde, die unterhalb der Schildesteilung hindurchreicht.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Furth bei Göttweig festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Grün” genehmigt.