LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Wieselburg-Land

Wappen Gemeindefarben Wieselburg-Land

In Kraft seit 27. März 1985
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Februar 1985, II/1-M-444/1-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Wieselburg-Land, Verwaltungsbezirk Scheibbs, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem von blau auf gold geteilten Schild oben ein auf der Schildesteilung stehendes zweigeschossiges, silbernes Schloß, von zwei ebensolchen Türmen begrenzt, unten fünf grüne Laubbäume, zwei zu eins gestellt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Wieselburg-Land festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.