Wappen Gemeindefarben Altenmarkt an der Triesting
Art. 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 5. Juli 1983,II/1-M-40/1-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Altenmarkt an derTriesting, Verwaltungsbezirk Baden, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem, durch einen von Rot auf Silber zinnengeteilten Balken geteilten Schild, oben in Silber fünf zentral aus der Schildesteilung wachsende grüne Eichenblätter, unten in Rot drei silberne Schrägrechtsbalken.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Altenmarkt an der Triesting festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.