LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Stratzing-Droß

Wappen Gemeindefarben Stratzing-Droß

In Kraft seit 10. August 1983
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. Juni 1983, II/1-M-238/1-83, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Stratzing-Droß, Verwaltungsbezirk Krems, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein blauer Schild, in dem eine aus Quadersteinen erbaute silberne Mauer, mit fünf Zinnen und einem offenen, ein goldenes Fallgitter zeigendem Tor, über dem ein rot-silbern-roter Bindenschild schwebt; hinter der Mauer stehen zwei runde flachgedeckte silberne Türme mit drei Fenstern, zwei zu eins gestellt. Im blauen Feld, drei die Türme begleitende, zueinander gekehrte goldene Lilien.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Stratzing-Droß festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.