LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Ennsdorf

Wappen Gemeindefarben Ennsdorf

In Kraft seit 15. Mai 1982
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 23. März 1982, II/1-M-11/1-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Ennsdorf, Verwaltungsbezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Ein geteilter Schild, oben in Blau zwei goldene rechtsgewendete Adler, unten neuerlich von Silber auf Rot geteilt.”

Zugleich werden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, die vom Gemeinderat der Gemeinde Ennsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.