“Ein durch eine gestürzte goldene, mit einer blauen Lilie belegte Spitze gespaltener roter Schild.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Biedermannsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.
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