LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Drösing

Wappen Gemeindefarben Drösing

In Kraft seit 12. März 1983
Up-to-date

Art. 1

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Jänner 1983, II/1-M-92-1-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Drösing, Verwaltungsbezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem blauen Schild ein silberner, mit drei Zinnen bekrönter Wehrturm, der oberhalb des mittleren Tores einen von Blau auf Rot geteilten Schild mit einem aus der Schildesteilung wachsenden rotbewehrten silbernen Löwen trägt.”

Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Drösing festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.