Wappen Gemeindefarben Karlstetten
Art. 1
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 8. Juni 1982, II/1-M-403/1-82 gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Karlstetten, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem von Silber auf Schwarz geteilten Schild, oben zwei schwarze Spitzen, belegt mit drei im Dreipaß gestellten silbernen Hifthörnern mit goldenen Reifen.”
Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Karlstetten festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Weiß” genehmigt.