Wappen Gemeindefarben Hochleithen
Art. 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Mai 1982, II/1-M-312/4-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Hochleithen, Verwaltungsbezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem gespaltenen Schild vorne in Rot eine aus der Schildesteilung wachsende halbe silberne Kruke, hinten in Blau drei linear gestellte, aus dem Schildesfuß emporsteigende goldene Ähren.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Hochleithen festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.