Wappen Gemeindefarben Seebenstein
Art. 1
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. November 1978, II/1-M-380-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Seebenstein, politischer Bezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem goldenen Schild über blauem Grund ein auf grauen Fels stehender silberner, rotbedachter mit drei schwarzen runden Fenstern versehener Turm, der mit einem roten Schild belegt mit zwei goldenen ineinandergreifenden halben Mühlrädern versehen ist.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Seebenstein festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Weiß-Blau” genehmigt.