Wappen Gemeindefarben Großgöttfritz
Art. 1
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Juli 1978, II/1-M-541/7-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Großgöttfritz, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem gespaltenen Schild, vorne in Schwarz ein goldener Schräglinks-Balken begleitet von zwei ebensolchen Rauten, hinten in Gold eine grüne Tanne mit ebensolchem Stamm und Wurzeln.”
Gleichzeitig werden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Großgöttfritz festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb-Grün” genehmigt.