LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Japons

Wappen Gemeindefarben Japons

In Kraft seit 13. September 1978
Up-to-date

Art. 1

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Juli 1978, II/1-M-182-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Japons, politischer Bezirk Horn, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“Geteilt und oben gespalten, oben rechts in Schwarz ein goldener feuerspeiender aus der Schildesteilung wachsender aufgerichteter Panther, oben links in Gold zwei schwarze aufgerichtete Sensen, unten dreimal von Grün auf Rot geschacht”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Japons festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Schwarz” genehmigt.