Wappen Gemeindefarben Winzendorf-Muthmannsdorf
Art. 1
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Februar 1976, GZ. II/1-1439/2-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, in der geltenden Fassung, der Gemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf, politischer Bezirk Wr. Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein schrägrechts geteilter Schild, in Rot ein silbernes Hifthorn mit grüner Schnur, in Blau ein silberner Eimer.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Blau” genehmigt.