Wappen Gemeindefarben Wartmannstetten
Art. 1
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 10. Juni 1975, GZ. II/1-2959-1975, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Wartmannstetten, politischer Bezirk Neunkirchen das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In Blau ein goldener Pfahl, der belegt ist mit einem auf einem grünen Berg stehenden zinnenbekrönten blauen Turm und der beiderseits von jeweils vier, zwei zu zwei gestellten, goldenen hren begleitet wird.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Wartmannstetten festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.