LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Kasten bei Böheimkirchen

Wappen Gemeindefarben Kasten bei Böheimkirchen

In Kraft seit 27. Februar 1975
Up-to-date

Art. 1

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. Jänner 1975, GZ. II/1-4483-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Kasten bei Böheimkirchen, politischer Bezirk St. Pölten das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem gespaltenen und hinten geteilten Schild, vorne in Blau ein silberner Getreidekasten überdeckt mit drei goldenen, verschlungenen Ähren, hinten, im oberen silbernen Feld ein aufrechter rechtsgewendeter aus der Schildesteilung wachsender halber roter Wolf, im unteren roten Feld ein silbernes “Y”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Kasten bei Böheimkirchen festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.