Wappen Gemeindefarben Bernhardsthal
Art. 1
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Dezember 1974, GZ. II/1-4444-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Marktgemeinde Bernhardsthal, politischer Bezirk Mistelbach das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein von Rot auf Blau gespaltener Schild, der in seinem vorderen Feld über einer zinnenbekrönten, zwei schwarze Schießscharten aufweisenden, goldenen Mauer ein ebensolches schwebendes Tatzenkreuz, in seinem rückwärtigen Feld einen silbernen Zickzackbalken zeigt.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Bernhardsthal festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.