Wappen Gemeindefarben Kematen an der Ybbs
Art. 1
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. November 1974, GZ. II/1-4309-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Kematen an der Ybbs, politischer Bezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein von Rot auf Blau geteilter Schild, dessen oberes Feld mit einem goldenen Wasserrad, dessen unteres Feld mit einer vierbogigen, silbernen, bis zur Schildesteilung reichenden Steinbrücke belegt ist.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Kematen an der Ybbs festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.