Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. Oktober 1976, GZ II/1-M-355-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Gießhübl, politischer Bezirk Mödling das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem gespaltenen Schild über einem im Schildfuß aufragenden schwarzen Dreiberg, vorne in Blau ein silbernes Kreuz, hinten in Gold eine grüne Fichte mit ebensolchem Stamm”.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Gießhübl festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.
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