LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Kirchschlag

Wappen Gemeindefarben Kirchschlag

In Kraft seit 19. August 1976
Up-to-date

Art. 1

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 6. Juli 1976, GZ. II/1-2672-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Kirchschlag, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

“In einem grünen Schild zwei gekreuzte auswärts gewendete silberne Hacken mit schwarzen Stielen, überdeckt von einem aus dem Schildesfuß emporwachsenden vier- bzw. achteckigen goldenen Turm mit schwarzem Fenster”.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Kirchschlag festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.