LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Artstetten-Pöbring

Wappen Gemeindefarben Artstetten-Pöbring

In Kraft seit 28. Juli 1976
Up-to-date

Art. 1

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Mai 1976, GZ. II/1-2433-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Artstetten-Pöbring, politischer Bezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

Ein von Schwarz auf Rot schrägrechts geteilter Schild belegt mit einem nach rechts blickenden goldenen Adler.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Artstetten-Pöbring festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gold-Rot” genehmigt.