Wappen Gemeindefarben Seefeld-Kadolz
Art. 1
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Mai 1976, GZ. II/1-1479/2-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Seefeld-Kadolz, politischer Bezirk Hollabrunn, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem von einem naturfarbenen braunen Pfahl durchzogenen grünen Schild eine goldene Weinranke, deren Blätter im Schildeshaupt von einem silbernen Faden getragen werden und von der zwei goldene Trauben herabhängen.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Seefeld-Kadolz festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.