Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 7. Mai 1974, GZ II/1-2824/5-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Texingtal, politischer Bezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein durch einen schrägrechten schwarz-gold geschachten Doppelbalken geteilter Schild, der in seiner oberen Schildeshälfte in Silber einen schwarzen rechtsgewendeten aufrechten halben Büffel mit goldenem Nasenring, in seiner unteren Schildeshälfte in Rot drei silberne Lilien zeigt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, die vom Gemeinderat der Gemeinde Texingtal festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Schwarz” genehmigt.
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