Wappen Gemeindefarben Bockfließ
Art. 1
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Mai 1972, GZ. II/1-2891-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Marktgemeinde Bockfließ, politischer Bezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem von Silber auf Schwarz schräglinks geteilten Schild, ein zum Sprunge ansetzender Geißbock in gewechselten Farben, der in seinem Maul eine grüne Weinranke mit ebensolcher Traube hält.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Bockfließ festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Weiß-Grün” genehmigt.