LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Kreuttal

Wappen Gemeindefarben Kreuttal

In Kraft seit 16. September 1972
Up-to-date

Art. 1

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Mai 1972, GZ. II/1-3100-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Gemeinde Kreuttal, politischer Bezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem von Blau auf Gold gespaltenen Schild, dessen vordere Hälfte mit einer goldenen Ähre, dessen rückwärtige Hälfte mit einer naturfarbenen grünen Weinranke mit blauer Traube belegt ist, im Schildeshaupt eine gestürzte silberne Spitze mit 3 goldenen Sternen, zwei zu eins gestellt.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.