LandesrechtNiederösterreichKundmachungenWappen Gemeindefarben Groß-Schweinbarth

Wappen Gemeindefarben Groß-Schweinbarth

In Kraft seit 16. September 1972
Up-to-date

Art. 1

Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 21. März 1972, GZ. II/1-2770-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Marktgemeinde Großschweinbarth, politischer Bezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:

In einem roten Schild auf einem goldenen Hügel ein silberner, zinnenbekrönter gequaderter Wachtturm, vor dem ein schreitender schwarzer silbern bewehrter Eber steht und der von zwei goldenen, mit einer ebensolchen Traube behangenen Rebstöcken begleitet wird.

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Großschweinbarth festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gold” genehmigt.