Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Juli 1989, II/1-M-39/1-89, gemäß § 2 Abs. 1 und 5 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–5, die vom Gemeinderat der Gemeinde Alland am 30. März 1989 beschlossene Änderung des Namens der Ortschaft Raisenmarkt auf “Maria Raisenmarkt” genehmigt.
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