Wappen Gemeindefarben Grafenschlag
Art. 1
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 7. März 1978, GZ. II/1-M-542-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Grafenschlag, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein von Rot auf Blau durch einen aus dem Schildesfuß aufragenden silbernen Pranger mit ebensolcher Kugel und Kette, gespaltener Schild; diesen Pranger begleiten rechts zwei gekreuzte silberne Morgensterne mit naturfarbenen Stielen, links ein goldener Blitz.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Grafenschlag festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.