Anlage
(1) Zur Würdigung verdienstvoller Leistungen sowie hervorragenden öffentlichen und privaten Wirkens um das Ansehen und das Wohl des Bundeslandes Niederösterreich sowie für Verdienste auf Sachgebieten, die in Vollziehung Landessache sind, wird ein Ehrenzeichen geschaffen.
(2) Dieses Ehrenzeichen führt den Namen Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich“ und rangiert vor der Rettungsmedaille des Bundeslandes Niederösterreich.
(3) Das Ehrenzeichen hat das Wappen des Landes Niederösterreich zu zeigen und kann nach Größe und Art der Verdienste abgestuft werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise