LandesrechtKärntenKundmachungenVereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem für die Durchführung der Programme im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg) für 2021 bis 2027

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem für die Durchführung der Programme im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg) für 2021 bis 2027

In Kraft seit 05. Juni 2022
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