Gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, Änderung
Vorwort
Artikel I
Art. 1 Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24 Stunden-Betreuung, BGBl. I Nr. 59/2009, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2017, wird wie folgt geändert:
(Anm.: Änderungen wurden eingearbeitet - LGBl. Nr. 27/2009)
Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird, am 25. April 2024 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.
Diese Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 11 Abs. 2 für den Bund und alle Länder mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.