LandesrechtBurgenlandKundmachungenKostenbeitrag 2024Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 22. Dezember 2023
Up-to-date

Der Kostenbeitrag in der allgemeinen Gebührenklasse gemäß § 57 Bgld. KAG 2000 beträgt für das Kalenderjahr 2024 pro Verpflegstag 10,00 Euro.

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