LandesrechtBurgenlandKundmachungen Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages

Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages

In Kraft seit 06. Juni 2023
Up-to-date

§ 1

§ 1

Aufgrund des Ergebnisses der Volkszählung vom 31. Oktober 2021 entfällt auf die im § 2 Abs. 2 LTWO 1995 angeführten Wahlkreise folgende Zahl von Mandaten:

Wahlkreis Gebiete Mandate
Wahlkreis 1 politischer Bezirk Neusiedl am See 7 Mandate
Wahlkreis 2 Freistädte Eisenstadt und Rust sowie politischer Bezirk Eisenstadt-Umgebung 7 Mandate
Wahlkreis 3 politischer Bezirk Mattersburg 5 Mandate
Wahlkreis 4 politischer Bezirk Oberpullendorf 5 Mandate
Wahlkreis 5 politischer Bezirk Oberwart 7 Mandate
Wahlkreis 6 politischer Bezirk Güssing 3 Mandate
Wahlkreis 7 politischer Bezirk Jennersdorf 2 Mandate

§ 2

§ 2

Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen des Landtages zugrunde zu legen, die vom Wirksamkeitsbeginn der Kundmachung an bis zur Verlautbarung der Kundmachung der Mandatsverteilung aufgrund der jeweils nächsten Volkszählung stattfinden.