VfGH - Aufhebung des § 2 der Verordnung über die Höhe der Entschädigung für die Mitbenützung von Kanälen durch die Landesstraßenverwaltung
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. November 2022, V 227/2021-10, zu Recht erkannt:
1. § 2 der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Dezember 2009 über die Höhe der Entschädigung für die Mitbenützung von Kanälen durch die Landesstraßenverwaltung, LGBl. Nr. 3/2010, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2023 in Kraft.