LandesrechtBurgenlandKundmachungenErhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie ErstversorgungspauschaleArt. 2

Art. 2Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze

In Kraft seit 01. Dezember 2022
Up-to-date