LandesrechtBurgenlandKundmachungenKostenbeitrag 2021, FestsetzungArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 13. Mai 2021
Up-to-date

Der Kostenbeitrag in der allgemeinen Gebührenklasse gemäß § 57 Bgld. KAG 2000 beträgt für das Kalenderjahr 2021 pro Verpflegstag 8,20 Euro.

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