VfGH - Aufhebung der §§ 2, 3 und 5 der Verordnung der Marktgemeinde Illmitz - Kostenbeiträge Starebekämpfung
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. März 2019, V 46/2018-8, ausgesprochen, dass die §§ 2, 3 und 5 der „Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 3. November 2016 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2016“, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel von 4. bis 22. November 2016, als gesetzwidrig aufgehoben werden.