LandesrechtBurgenlandKundmachungenZusammenarbeit Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP; Inkrafttreten Steiermark

Zusammenarbeit Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP; Inkrafttreten Steiermark

In Kraft seit 05. März 2016
Up-to-date

Art. 1

Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP, LGBl. Nr. 1/2016, tritt gemäß ihrem Art. 6 Abs. 2 gegenüber dem Land Steiermark mit 5. März 2016 in Kraft.