Förderung von Bildungsmaßnahmen Basisbildung sowie Pflichtschulabschluss 2015 bis 2017; Inkrafttreten OÖ, Sbg und Stmk
Vorwort
Art. 1
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017, LGBl. Nr. 15/2015, ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 1 zwischen dem Bund und den Ländern Oberösterreich, Salzburg und Steiermark mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.