LandesrechtBurgenlandKundmachungenEinführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, Salzburg und Wien

Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, Salzburg und Wien

In Kraft seit 01. November 2013
Up-to-date

Art. 1

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, LGBl. Nr. 47/2013, wird gemäß ihrem Abschnitt II Abs. 3 mit 1. November 2013 gegenüber den Ländern Salzburg und Wien wirksam.