Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 - ÖStP 2012, LGBl. Nr. 5/2013, tritt für das Land Salzburg gemäß Art. 27 Abs. 2 der genannten Vereinbarung mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
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