VfGH - Aufhebung eines Satzes des § 6 und § 7 des Landes-Wirtschaftsförderungsgesetzes 1994
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Juni 2009, G 153/08-8, den zweiten Satz des § 6 Abs. 2 und § 7 des Landes-Wirtschaftsförderungsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 33, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 22/2008, als verfassungswidrig aufgehoben.
Der Verfassungsgerichtshof hat ferner ausgesprochen, dass frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten.