Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Errichtung einer gemeinsamen Sachverständigenkommission in Tierzuchtangelegenheiten (Tierzuchtrat), LGBl. Nr. 98/2008, tritt für das Land Oberösterreich am 20. Februar 2009 und für das Land Kärnten am 19. März 2009 in Kraft.
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