Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Dezember 2004, V 42/04-7, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Podersdorf am See vom 28. Juli 2001, mit der Bebauungsrichtlinien für den Ortskern (Hauptstraße, Neusiedlerstraße, Seestraße) erlassen werden, als gesetzwidrig aufgehoben.
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